FAQs
1. An wen muss ich mich für die Bewilligung wenden, wenn ich eine Veranstaltung durchführen will?
Dies hängt davon ab, wo – also in welcher Gemeinde – die Veranstaltung stattfinden soll. Die Bewilligungsbehörde kann bei der Polizei oder der Gemeindeverwaltung sein. Erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Gemeinde oder beim Ansprechpartner des Nationalen Fachgremiums.
2. Gibt es eine Ausbildung für Veranstaltungssicherheit?
Es gibt bei verschiedenen Fachhochschulen (ZHAW, FHNW) Ausbildungen zum Thema. Mit dem Kurs Professional Certificate Event Safety & Security des IBIT in Bonn, bietet das S-Hoch 3 in St. Gallen unter anderem eine umfassende und praxisorientierte Ausbildung (für alle Beteiligten bei Veranstaltungen) über die Veranstaltungssicherheit in der Schweiz an. Weitere Infos und Links finden Sie hier.
3. Wer ist für die Sicherheit bei einer Veranstaltung verantwortlich?
In erster Linie sind immer der Veranstalter respektive der oder die Sicherheitsverantwortliche für die Sicherheit an einer Veranstaltung zuständig. Sie haben zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher geeignete Massnahmen zur Vermeidung oder Reduktion von Risiken zu treffen. Dabei müssen sie die allgemeinen Risiken ihrer Veranstaltung kennen, einschätzen, bewerten und wo nötig wirksame Massnahmen treffen. Die polizeiliche Gefahrenabwehr obliegt dem zuständigen Polizeikorps. Das Nationale Fachgremium empfiehlt den Veranstaltern dringend, die Risikoanalyse und die Massnahmen mit der zuständigen Polizeistelle zu koordinieren und abzusprechen.
4. Muss ich für meine Veranstaltung ein Sicherheitskonzept erstellen?
Je nach Gemeinde und Grösse einer Veranstaltung kann durch die Bewilligungsstelle oder Behörde ein Sicherheitskonzept verlangt werden. Erkundigen Sie sich bei der Bewilligungsstelle oder Ihrem Ansprechpartner des nationalen Fachgremiums. Das Nationale Fachgremium empfiehlt im Übrigen dringend, für alle Veranstaltungen ein Sicherheitskonzept zu erstellen, auch wenn dies durch die Bewilligungsstelle nicht verlangt wird. Im Ereignisfall sind Veranstalter und Sicherheitsbeauftragte mit einem Sicherheitskonzept in der Regel gut dokumentiert.
5. Wer darf überhaupt ein Sicherheitskonzept erstellen?
Eigentlich kann das jede Person, die über die entsprechenden Detailkenntnisse der Veranstaltung und den Sicherheitsmassnahmen verfügt. Es gibt keine Vorgaben oder gesetzlichen Grundlagen dazu, wer ein Sicherheitskonzept erstellen darf. Bei der erstmaligen Erstellung eines Sicherheitskonzepts empfiehlt das Nationale Fachgremium jedoch den Beizug oder die Mithilfe eines professionellen Sicherheitsdienstleisters.
6. Was ist der Unterschied von einer Risikoanalyse und einem Sicherheitskonzept?
Die Risikoanalyse ist Teil des Sicherheitskonzepts. Sie dient dazu, die für die Veranstaltung evaluierten Gefahren nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass zu bewerten. Nicht jede Gefahr ist auch ein Risiko! Werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und das mögliche Schadenausmass als hoch eingeschätzt, müssen Massnahmen zur Reduktion ergriffen werden. Mit der Risikoanalyse werden das in Kauf genommene Restrisiko sowie die zum Schutz der Besucher und Besucherinnen vorgenommenen Massnahmen deklariert.
7. Meine Veranstaltung gibt es seit vielen Jahren, wieso soll/muss ich jetzt ein Sicherheitskonzept erstellen?
In immer mehr Gemeinden und Städten ist es mittlerweile so, dass die Abgabe eines Sicherheitskonzepts eine Sicherheitsauflage und damit integrierender Bestandteil der Bewilligung ist. Das nationale Fachgremium NFCM empfiehlt aber grundsätzlich jedem Veranstalter, ein Sicherheitskonzept zu erstellen, auch wenn dies von der Behörde nicht verlangt wird. Bei einem Schadenereignis erfolgt einerseits in der Regel eine Strafuntersuchung zur Klärung der Schuldfrage und andererseits können finanzielle Ansprüche von Geschädigten und Opfern auf den Veranstalter zukommen. Eine gut dokumentierte Sicherheitskonzeption hilft dem Veranstalter bei der Deklaration der Sicherheitsplanung und Beweisführung.
8. Was kostet die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes?
Das kommt einerseits darauf an, welche Veranstaltung (klein, mittel, gross) durchgeführt wird, also welche und wie viele Risiken bestehen und welche Massnahmen dazu evaluiert und umgesetzt werden müssen. Andererseits kommt es aber auch darauf an, wer das Sicherheitskonzept erstellt. Die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes durch einen professionellen Sicherheitsdienstleister kostet für eine mittelgrosse Veranstaltung schnell einmal ein paar tausend Franken. Daher ist die Versuchung natürlich gross, dieses selbst zu erstellen. Das ist unter gewissen Voraussetzungen sicher möglich, diese Arbeit ist aber nicht zu unterschätzen. Es ist zwingend nötig, dass der Verfasser oder die Verfasserin grosse Detailkenntnisse der Veranstaltung hat und über ein vertieftes Wissen zum Thema Sicherheitsplanung verfügt. Der Aufwand, die Komplexität und die Verantwortung die damit einhergehen, kann eine Privatperson schnell überfordern. Daher empfehlen wir im Zweifelsfall immer, die Erstellung des Sicherheitskonzeptes und auch die Umsetzung der Massnahmen in Auftrag zu geben. In der Sicherheitsbranche gibt es mittlerweile sehr viele Unternehmen, die solche Leistungen auf einem sehr hohen Standard anbieten. Prüfen Sie aber immer sehr genau, wem Sie den Auftrag geben. Leider gibt es in dieser Branche auch viele ungeeignete Anbieter. Am besten holen Sie mehrere Offerten ein, vergleichen Angebot und Kosten und fragen bei anderen Veranstaltern (Referenzen) nach, welche Erfahrungen mit dem Anbieter gemacht wurden.Tipp: Sicherheitsdienstleister immer schon bei Beginn der Veranstaltungsplanung einbinden, nicht erst in der Schlussphase, wenn meist die finanziellen Mittel bereits ausgeschöpft sind!
9. Wer muss die Kosten für die Erstellung des Sicherheitskonzeptes tragen?
Da die Sicherheit in erster Linie Sache des Veranstalters ist, muss auch dieser für die Kosten aufkommen.
10. Wem muss ich das Sicherheitskonzept zur Prüfung/Genehmigung einreichen?
Das kommt darauf an, welche Behörde das Sicherheitskonzept als Auflage für die Bewilligung verlangt. Meist erfolgt diese Auflage durch die Polizei, dann muss diese das Konzept auch prüfen/genehmigen. Ist es die Bewilligungsbehörde selbst, muss es diese abnehmen. In jedem Fall aber sind das Konzept respektive die Risikoanalyse und die vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen aber mit der örtlich zuständigen Polizei abzusprechen. Beide Parteien müssen wissen, wer welche Massnahmen plant und umsetzt!
11. Gibt es ein Veranstaltungsgesetz in der Schweiz?
Nein. Die Bewilligungserteilung für Veranstaltungen und damit auch der Umgang mit und die Erteilung von Auflagen zur Veranstaltungssicherheit ist Sache der Kantone respektive jeder Gemeinde. Das nationale Fachgremium NFCM will mit den auf dieser Website publizierten Vorlagen und Empfehlungen zu einer Standardisierung beitragen und damit eine Harmonisierung der Auflagen und Produkte erreichen. Dies hilft allen Beteiligten, also Behörden, Polizeistellen, Veranstaltern und Sicherheitsdienstleistern gleichermassen.
12. Wie viele Personen pro m² sind bei einer Veranstaltung erlaubt?
Dies ist zuerst einmal abhängig davon, ob die Veranstaltung in einer Räumlichkeit (Club, Kino, Stadion, Museum, Schulgebäude, eingezäuntes Festivalgelände usw.) stattfindet, oder öffentlich zugänglich im Freien (Stadt-/Dorffeste, Fasnacht, Märkte usw.). In Gebäuden gelten die Brandschutzvorschriften der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen VKF, welche die max. Belegung, Notausgänge, Fluchtwegbreiten usw. regelt. Es sind für diese Veranstaltungen daher die entsprechenden Vorgaben zu berücksichtigen. Diese Vorgaben gibt es für den öffentlichen Raum nicht, da der öffentliche Raum in der Regel für Verkehr (Fussgänger, Velo, motorisierter Verkehr und ÖV) konzipiert ist. Es gibt daher hier keine gesetzlichen Vorgaben, wie viele Personen pro Quadratmeter an einer Veranstaltung sein dürfen. Es ist auch so, dass Menschen keine Flüssigkeiten sind und sich nie gleichmässig in einem Festgelände verteilen. Vor Bühnen und Attraktionen können durchaus sechs bis acht Personen pro Quadratmeter stehen, in nicht bespielten Bereichen ohne Sicht auf Attraktionen ist der Bereich praktisch leer. Für die max. Besucherbelegung von Plätzen im öffentlichen Raum wird daher die Berechnung mit drei Personen pro Quadratmeter empfohlen. Ist eine Festfläche also netto 10’000 m² gross, dürften sich dann max. 30’000 Personen darauf aufhalten, sofern ausreichend Fluchtwege (Berechnung dazu siehe Empfohlene Grundsätze bei den Mustervorlagen) vorhanden sind. Erhöht sich die Personendichte in gewissen Bereichen (Bewegungszonen nicht vor Bühnen) auf vier Personen pro Quadratmeter, werden geplante Sicherheitsmassnahmen (Personal, Durchsagen, Sperrungen, Umleitungen, usw.) stufenweise vorbereitet. Nimmt die Dichte weiter zu, werden die vorbereiteten Massnahmen dann ausgelöst, um kritische Personendichten von >5 Personen pro Quadratmeter in gefährdeten Bereichen zu verhindern.
Die Empfehlung des nationalen Fachgremiums bezüglich tolerierten Personendichten im öffentlichen Raum lautet daher, wenn seitens Behörde keine Vorgaben bestehen, wie folgt:
- Berechnung für max. Belegung von Plätzen ist bei 3 P/m² (bei ausreichend Fluchtwegen).
- Max. tolerierte Personendichten im Festgebiet 4 P/m²
- Stufenweise Auslösung von Schutzmassnahmen bei Dichten >4 P/m²
Weitere Infos und Berechnungsbeispiele finden Sie im Dokument Handlungsgrundsätze
13. Wo finde ich die für meine Veranstaltung gültigen Regelwerke?
Anfrage bei zuständigen Bewilligungsstelle
14. Gibt es heute schon Bildungsangebote für Veranstalter und Bewilligungsstellen?
JA: Links
15. Erhalte ich bei den Polizeistellen oder dem nationalen Fachgremium der KKPKS eine kostenlose Sicherheitsberatung für Veranstaltungen?
Für Fragen, Tipps oder weitere Informationen zum Thema Veranstaltungssicherheit wenden Sie sich am besten zuerst an die für Ihr Gebiet aufgeführte Ansprechperson des Nationalen Fachgremiums. Eine umfassende Sicherheitsberatung kann jedoch nicht angeboten werden.
16. Sind die Unterlagen und Merkblätter auf dieser Seite vertraulich?
Die Vorlagen können kostenlos heruntergeladen und verwendet werden und sind somit nicht vertraulich. Die ausgefüllten fertigen Dokumente beschreiben dann jedoch die detaillierte Sicherheitsplanung und die Schwachstellen einer Veranstaltung. Unbefugte könnten mit diesem Wissen die Veranstaltung erheblich stören, sabotieren und/oder gar schwere kriminelle Handlungen planen. Daher sind die Dokumente nach der Erstellung durch den Sicherheitsverantwortlichen unbedingt als vertraulich zu bezeichnen und nebst dem OK nur den sicherheitsrelevanten Organisationen abzugeben. Dies sind in der Regel die Polizei, Feuerwehr/Sanität sowie die Bewilligungsbehörden. Eine weitere Verteilung sollte sehr gut geprüft werden.